TrägerschaftTräger des geplanten Wohnangebotes ist der gemeinnützige Verein "Lebensbrücke Frankfurt e.V." Der Verein ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband (DPWV). Vorhaben des TrägersDie Lebensbrücke Frankfurt e.V. möchte einen Lebensraum für Menschen mit geistiger Behinderung anbieten. Neben weiteren Angeboten in den Bereichen Arbeit und Freizeit ist dies hier das Angebot eines
individuellen Wohnens in der Gemeinschaft. Dieses Angebot lässt sich auf Grund seiner Konzeption nicht den bisher bekannten Wohnformen "Stationäres Wohnen" oder "Betreutes Wohnen" zuordnen. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine neue Wohnform, die sowohl aus pädagogischer Sicht, als auch mit Blick auf die
Kostenseite ein Modell für künftige staatlich geförderte Wohnprojekte werden kann. Basis für dieses Angebot ist in jedem Fall die staatliche Anerkennung durch die örtlichzuständigen Sozialhilfeträger. Rechtliche GrundlagenRechtliche Grundlage bilden v.a. die §§ 39 ff. Bundessozialhilfegesetz (BSHG) in Verbindung mit den §§ 55 ff. des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX); "Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen". |